Politik in Liechtenstein

Wie funktioniert eigentlich die Politik in Liechtenstein?

Was ist Politik?

Der Begriff Politik stammt von dem griechischen Wort Polis und steht für Stadt oder Gemeinschaft. Im Allgemeinen wird darunter ein Verhalten bezeichnet, welches innerhalb der Gesellschaft auf ein bestimmtes Ziel gerichtet ist. Mit diesem Begriff wird überwiegend die Gestaltung der Ordnung in der Welt bezeichnet.

Wer macht Politik?

Politik ist eine Form der Macht die von Personen oder Personengruppen in einer Gesellschaft ausgeübt wird. Die Bürgerinnen und Bürger eines Staates sind einzeln gesehen ohne grosse politische Bedeutung. Wenn sich diese jedoch mit Gleichgesinnten zu einer Gruppe zusammenschliessen, entstehen verschiedene Parteien, die anschliessend gemeinsam politische Macht anstreben und das Land in einer bzw. mehreren politischen Positionen vertreten können. Die drei in Liechtenstein bestehenden Parteien sind die Fortschrittliche Bürgerpartei (FBP), die Vaterländische Union (VU) sowie die Freie Liste (FL).

Warum brauchen wir Politik?

Das Zusammenleben eines Volkes funktioniert nur dann, wenn entsprechende Regeln aufgestellt werden. Diese Regeln werden in Form von Gesetzen und Verordnungen von den entsprechenden politischen Stellen erstellt bzw. erlassen. Zuwiderhandlungen werden gemäss den vorliegenden Gesetzen geahndet. Zudem benötigt jedes Land politisch tätige Personen, welche das Land gegen aussen vertreten.

Wie funktioniert Politik?

Die Politik setzt sich aus verschiedenen politischen Meinungen zusammen, welche von unterschiedlichen Parteien vertreten werden. Das Staatsoberhaupt in Liechtenstein ist Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein. Der Landtag bildet die Volksvertretung . Die Regierung wird in Liechtenstein durch den Landtag gewählt. Nur im Einvernehmen zwischen Fürst und Landtag können Regierungsmitglieder gewählt bzw. ernannt werden.

Wie funktioniert unser Wahlsystem?

Das Fürstentum Liechtensteinstein ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage. Dies bedeutet, dass der Landtag von den Stimmberechtigten gewählt wird, welcher wiederum die Regierung wählt. Stimmberechtig sind Personen, die Liechtensteiner Bürger und ebenfalls in Liechtenstein wohnhaft sind, mindestens 18 Jahre alt sind und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche bevormundet werden.

Die Bürgerinnen und Bürger von Liechtenstein wählen nach dem Proporzwahlverfahren. Dies ist ein Wahlverfahren, bei dem die Sitze annähernd im Verhältnis zu den erzielen Parteistimmen auf die Parteien verteilt werden.

Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit per Briefwahl oder durch eine persönliche Stimmabgabe im Wahllokal zu wählen. Auf diesen Stimmzetteln ist es den Wahlberechtigten erlaubt Streichungen und Änderungen vorzunehmen. Allerdings können nur solche Kandidatinnen und Kandidaten gewählt werden, die auf einer der entsprechenden Wahlliste stehen. Nach Schliessung der Wahllokale ermittelt die Wahlkommission der Gemeinde das Wahlergebnis, dass dann von der Hauptwahlkommission des Landes geprüft wird.